
Wir fordern die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, damit Frauen selbst bestimmt über ihren Körper verfügen können!
Bereits am Anfang der Legislatur haben wir gemeinsam das §219a reformiert und die Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche so einfacher zugänglich gemacht. Jetzt wollen wir mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf auch §218 angehen und Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren. Damit stellen wir uns gegen die konservativen Stimmen, welche Frauen das Recht auf Selbstbestimmung verweigern wollen. Denn durch die Entkriminalisierung eines Schwangerschaftsabbruches in den ersten 3 Monaten stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und verbessern die Gesundheitsversorgung. Der Umgang mit Schwangerschaften gehört nicht ins Strafgesetzbuch. Stattdessen muss es eigenständig und selbstbestimmt sein!